KOSTENINFO

Welche Kosten entstehen

für die Betreuung durch den

Gesundheits­sprengel?

Diese nicht unwichtige Frage kann nicht mit einem genauen Betrag beantwortet werden. Durch das Land Tirol sind einkommensabhängige Selbstkosten, die wir an jeden Klienten verrechnen müssen, vorgeschrieben – diese Kosten sind allerdings nicht besitzabhängig! Für die Berechnung des individuellen Selbstbehaltes benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

01

EINNAHMEN

  • EINKOMMEN
    des zu pflegenden Klienten und dessen Ehe- oder Lebenspartners (Nettopension, Nettoeinkommen)
     
  • SONSTIGE EINKOMMEN
    Vermietung, Verpachtung, Versicherungen, Zusatzpensionen
     
  • PFLEGEGELD
02

AUSGABEN

  • WOHNKOSTEN
    Mietkosten, Kosten für Eigenheim, Kredite für Eigenheim
     
  • BETRIEBSKOSTEN
    Heizung, Strom, Wasser-, Kanal- und Müllgebühren, Versicherungen, Grundsteuer
     
  • VERPFLICHTENDE UNTERHALTSLEISTUNGEN
     

NACH DIESER ERMITTLUNG
ERGEBEN SICH FOLGENDE SELBSTKOSTEN:

 

  • Bemessungsgrundlage: € 0,00 bis € 5.049,00
    (monatliches Nettoeinkommen)
  • Pflege je Stunde: € 7,32 bis € 44,28
  • Haushaltshilfe je Stunde: € 4,80 bis € 25,56



Die Höhe des Selbstbehaltes darf auf keinen Fall ein Pflegehindernis sein! Bei sozialen Härtefällen finden wir bestimmt eine Möglichkeit für Unterstützungen. Hierzu bitten wir um Kontaktaufnahme mit unserer Geschäftsleitung.

Weiterführende Links & Nützliches zum Pflegegeld bzw. Antrag: